معادلة الشهادات الأجنبية في ألمانيا من أجل العمل
Anerkennung sonstiger ausländischer
Ausbildungen für den Berufszugang
Bei der Bewertung nichtakademischer Berufsqualifikationen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen die jeweils zuständigen Anerkennungsstellen beraten.
Die Zuständigkeiten bei der Anerkennung sind auf Grund der bundesstaatlichen Ordnung und der Übertragung auf autonome öffentlich-rechtliche Körperschaften breit gestreut. In der Regel entscheidet die Institution, die für die Ausbildung zur entsprechenden deutschen Qualifikation in dem Gebiet verantwortlich ist, in dem der Antragsteller mit einem Anerkennungswunsch seinen Wohnsitz hat.
Als grobe Orientierungshilfe können
folgende Zuordnungen in Bezug auf die Zuständigkeiten dienen:
Schulische Berufsausbildungen außerhalb des Gesundheitsbereichs | Überwiegend Kultusministerien der einzelnen Länder bzw. die von ihnen beauftragten Behörden |
Gesundheitsberufe | Gesundheitsministerien der Länder bzw. die von ihnen beauftragten Behörden, z.B. Ärztekammern, Zahnärztekammern, Tierärztekammern, Apothekerkammern, Bezirksregierungen, Gesundheitsämter u.a. |
Betrieblich-schulische Abschlüsse im gewerblich-technischen oder kaufmännischen Bereich | Industrie- und Handelskammern |
Abschlüsse im Handwerk | Handwerkskammern |
Abschlüsse in landwirtschaftlichen Berufen | Landwirtschaftsministerien bzw. -kammern |